Die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung Handwerker

Kaum ein Handwerksberuf sieht sich so vielen Haftungsgefahren ausgesetzt, wie das Bauhandwerk und das Baunebengewerbe. Ohne eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für alle Tätigkeiten rund um den Bau oder die Sanierung oder Renovierung eines Gebäudes läuft der Unternehmer in  ein finanzielles Risiko. Es stellt sich natürlich die Frage, welche Leistungseinschlüsse diese sehr spezielle Haftpflichtversicherung aufweisen sollte. Die standardmäßige Formulierung „Drei Millionen pauschal für Personen- und Vermögensschäden“ bringt einen Bauhandwerker nicht weiter – eine differenziertere Darstellung der Risiken ist notwendig.

Allmählichkeitsschäden

Ein Allmählichkeitsschaden ist tückisch. Ein klassisches Beispiel dafür ist ein unter Putz liegendes angekratztes Wasserrohr. Es kommt immer wieder vor, dass gerade bei Neubauarbeiten eine Wasserleitung beschädigt wird. Sickerwasser dringt allmählich in das Mauerwerk ein. Früher oder später wird der Schaden offenkundig und die Wand muss aufgebrochen werden. Besteht kein Versicherungsschutz, kann dies für den Verursacher fatale Folgen haben.

Tätigkeitsschäden

Tätigkeitsschäden entstehen schneller als gedacht. Ein Fenstermonteur muss für die Montage einen Schrank in der Wohnung des Kunden verschieben und zerkratzt dabei den Parkettfußboden. Dabei handelt es sich um einen klassischen Tätigkeitsschaden. Dieser Baustein in der Betriebshaftpflicht für Handwerker deckt alle Schäden ab, die unmittelbar mit der Ausübung ihrer Tätigkeit geschehen.

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass diese Schäden in der Police nicht gedeckelt sind, sondern in vollem Umfang in der Versicherungssumme eingeschlossen werden. Auch teilweise Ausschlüsse sind im Grunde nicht akzeptabel.

Mangelbeseitigungsschäden 

Jeder Handwerker wird so gut und gründlich arbeiten, wie irgendmöglich. Dennoch kann es vorkommen, dass im Nachhinein noch einmal nachgebessert werden muss. Wurde beispielsweise eine Fußbodenheizung verlegt und das Wasser läuft aus, muss dieser Schaden behoben werden. Teuer wird es, wenn in diesem Zusammenhang die Fußbodenfliesen herausgebrochen werden müssen. Diese Kosten werden im Rahmen der Mangelbeseitigung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker übernommen.

Nachbesserungsbegleitschäden

Bleiben wir noch einmal bei dem Beispiel Fußbodenheizung. Es kann natürlich auch passieren, dass der Eigentümer des Hauses sie erstmalig einschalten möchte und sie funktioniert schlichtweg nicht. In diesem Fall muss durch den Handwerker  Nachgebessert werden. Hier kann es sein, dass der Fußboden wieder aufgebrochen werden muss, es entsteht ein Schaden am Gewerk eines anderen Handwerkers, ein Nachbesserungsbegleitschaden.

Be- und Entladeschäden

Handwerker, die auf fremden Grundstücken tätig sind, bringen in der Regel ihr Werkzeug und das Material mit. Gerade bei größeren Gegenständen kann es auf einer eng beparkten Straße dazu kommen, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Autobesitzer sind immer wieder erstaunt, wie teuer es ist, eine Stoßstange lackieren zu lassen. Für einen Handwerker kann ein solcher verursachter Schaden ohne die entsprechende Versicherung schnell das Auftragsvolumen relativieren. Wichtig ist bei Be- und Entladeschäden, dass auch mögliche Schäden am Transportgut, beispielsweise den gelieferten Fenstern, mitversichert sind.

Subunternehmer

Das Bauhandwerk greift häufig auf Subunternehmer zurück. Verursachen diese einen Schaden, ist der ursprüngliche Auftragnehmer in der Haftung. Diese Schäden sind versichert, wenn der Subunternehmer aus dem gleichen Gewerk kommt. Handelt es sich jedoch um eine andere Branche, muss der Subunternehmer ebenfalls mit versichert werden. Durch den entsprechenden Leistungsbaustein, die Generalunternehmerklausel, kann dieses Risiko vertraglich ausgeschlossen werden. Die zeitweise Überlassung von Arbeitskräften ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Thema. Gleiches gilt, auch wenn es sich um Material und nicht um Personen handelt, für die Überlassung von Gerüsten.

Die aktive Werklohnklage

In den letzten Jahren sehen sich viele Handwerker dem Problem gegenüber, dass Bauherren  trotz erbrachter Leistung Teile der Rechnungssumme zurückhalten um bei eventuellen Gewährleistungen ein Druckmittel zu haben. Ist dies nicht vorher vereinbart, übernimmt der Versicherer die Prozesskosten des Handwerkers zur Durchsetzung der Lohnklage.

Die besten Ratgeber sind unabhängig

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung sucht, sollte sich immer einen unabhängigen Versicherungsmakler suchen wenn ein Vergleich ansteht. Nur so findet man heraus, wo und wie man am besten versichert ist. Der Makler geht auch auf Details ein und berücksichtigt, ob Vermögensschäden zu versichern sind, ob die Betriebshaftpflicht für Angestellte erforderlich ist oder ob weitere Informationen zum Versicherungsschutz zu beachten sind. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler, haben langjährige Erfahrung im Bereich Betriebshaftpflichtversicherung und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie finden weiter unten auch unseren online Rechner aber wir empfehlen immer ein individuelles Angebot, denn wir möchten, dass Sie im Schadenfall richtig versichert sind! Als Versicherungsmakler decken wir nicht nur den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ab, sondern können durch unser Netzwerk alle Bereiche des Versicherungsmarktes für Sie abdecken. Und das beste, unser Service ist für Sie kostenlos.

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Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln in der Betriebshaftpflicht – Was ist wichtig?

Schlüsselverlust in der Betriebshaftpflichtversicherung

Insbesondere bei Handwerksbetrieben, Facility Management und Hausverwaltungen ist es üblich, daß der Auftragnehmer einen Schlüssel für das zu betreuenden Objekt erhält. Mit Annahme des Schlüssels geht der Auftragnehmer selbstverständlich die Verpflichtung ein, die Schlüssel mit der notwendigen Sorgfalt zu verwahren. Oft wird von solchen Unternehmen auch der Wunsch an den Versicherungsmakler herangetragen, das Verlustrisiko des Schlüssels über die Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken. Grundsätzlich ist dies relativ einfach möglich. Aber was wird dann eigentlich versichert. Grundsätzlich sind in allen handelsüblichen Versicherungen die Kosten für den notwendigen Austausch von Schlössern und Schließanlagen versichert. Sowie wenn notwendig eine kurzzeitige Bewachung des Objekts bis dies geschehen ist.

Für Folgeschäden wie zum Beispiel den Einbruch mit einem solchen Schlüssel und einen Diebstahl wird nicht gehaftet. Zumeist ist dann auch noch ein sogenanntes Sublimit vereinbart. Dies bedeutet, dass die Versicherung nur bis zu einer begrenzten vorher definierten Summe haftet.

Was ist eigentlich gesetzliche Haftung?

Doch Vorsicht! Wenn nicht ausdrücklich anders mit dem Versicherer vereinbart, beschränkt sich die Haftung nur auf die gesetzliche Haftung. Gesetzliche Haftung bedeutet zunächst das der Verursacher, also derjenige der den Schlüssel in Obhut hatte, den Schlüsselverlust auch Verursacht oder Verschuldet haben muss. Bei Verschuldenshaftung muss jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In der Praxis bedeutet dies, wenn ein Schlüssel zum Beispiel durch einen Einbruch in eine Hausverwaltung gestohlen wurde, trifft die Hausverwaltung kein Verschulden. Damit haftet sie auch nicht gegenüber den Eigentümern. Dies ist zwar gesetzlich so geregelt, trotzdem ist es ärgerlich denn die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Daher sollten Unternehmen welche regelmäßig oder dauerhaft fremde Schlüssel verwahren, mit ihrem Versicherer eine Zusatz vereinbaren welcher wenigstens eine zu vereinbarende Summe auch bei verschuldensunabhängigem Schlüsselverlust zur Verfügung stellt um die Forderungen der Kunden im Notfall zufrieden zu stellen.

Vorsicht mit vertraglichen Vereinbarungen!

Besonders wenn große Unternehmen Wartungsarbeiten oder die Reinigung fremd vergeben werden den Auftragnehmern ein oder sogar mehrere Schlüssel übergeben, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Meist wird mit der Ausgabe des Schlüssels ein Übergabeprotokoll erstellt in welchem meist auch individuelle Haftungen vereinbart werden. So bekam einer unserer Kunden, ein Kälte und Klimatechnik Betrieb, von einer Bank einen Vertrag vorgelegt in welchem er sich vollumfänglich für den Verlust des Schlüssels, incl. Folgeschäden haftpflichtig erklären sollte. Wird dieser Vertrag zwischen Firmen oder Vollkaufleuten unterschrieben, so ist die gesetzliche Haftung erweitert und es gilt der Wortlaut des Vertrages. Daher empfehlen wir generell solche Verträge genauestens durchzulesen und gegebenenfalls durch einen Anwalt kontrollieren zu lassen.

Weitere Infos zum Abhandenkommen von Sachen finden Sie hier

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Messebesuche – Ausstellung auf Messen – In der Betriebshaftpflicht versichert?

Betriebshaftpflicht Messen

Nach wie vor gehört es für viele Unternehmen zum A und O des Marketings und der Werbung ihre Produkte und Dienstleistungen auf Fachmessen im Bundesgebiet, bisweilen auch europa- und weltweit zu bewerben. Aber auch zur Pflege von bestehenden Kundenkontakten und um sich mit der Konkurrenz vergleichen zu können, sind Messeauftritte nützlich.

Zu einem Messeauftritt gehört natürlich nicht nur ein Stand und einige kompetente Mitarbeiter. Der wohl eigentliche Star und wichtigste Vertreter an jedem Messestand ist die eigene Produktpalette.

Bei diesen, bisweilen wertvollen, Objekten stellt sich jedem Aussteller natürlich direkt die Frage nach dem geeigneten oder gar bereits vorhandenen Versicherungsschutz.

In der Fremde ist nicht daheim

Ihre Produktionsgüter und Ladeninhalte sind daheim, im eignen Betrieb oder Geschäft, zu einem gewissen Maße von ihrer Betriebshaftpflicht versichert und Schäden an diesen in voller Höhe bis zu der vereinbarten Deckungssumme abgedeckt. Aber außerhalb Ihres Unternehmens greift die Betriebshaftpflicht in vielen Fällen nicht mehr.

Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zu einem ist das Messegelände und der darauf befindliche Messestand nicht teil Ihres Unternehmens oder Ladenlokals. Zu anderen muss Ihr und der Besitz Ihres Unternehmens auch erst einmal an dem Ort der Messe ankommen. Ob diese nun in Düsseldorf, Paris, New York oder Shanghai veranstaltet wird, der Transportweg wird in keinem Fall von Ihrer Betrieblichen Haftpflichtversicherung abgesichert. Dafür brauchen Sie eine extra Transportversicherung. Eine solche deckt,im Gegensatz zur betrieblichen Haftpflicht, alle eventuellen Schadensfälle während eines Transportes ab. Ob nun Verkehrsunfälle oder Beschädigung durch nicht gut gesicherte Lagerung, Überschwemmungen, Stürme oder Erbeben oder Diebstähle und Einbrüche werden während des Transportes von einer Transportversicherung abgedeckt.

Sie werden nicht in Ihren Versicherungspolicen untergehen

Um Ihnen nun aber nicht zig zusätzliche Versicherungen verkaufen zu müssen und Sie nachher das Gefühl haben den Überblick zu verlieren, bieten viele Versicherungen Ihren Versicherungsnehmern unterschiedliche Ansätze an, um eine möglich umfassende Versicherung zu erreichen.

Auf der einen Seite wird dies mit Ausstellungs- und Messeversicherungen erreicht. Bei einer solchen wird nicht nur der Weg zur Messen und von dieser weg, sondern auch der Aufenthalt auf einer solchen abgesichert. Aber auch hier sind einige wichtige Punkte zu beachten. Versichert sind von den mitgeführten Gütern nur solche, die auch auf der Messe ausgestellt werden. Auf Wunsch wird natürlich der Messestand und die Standeinrichtung mitversichert. Aber alles weitere, eventueller persönlicher Besitz von Ihnen oder Ihrer Mitarbeiter ist nicht durch diese Versicherung abgedeckt, auch wenn er sich in Ihrem Messestand befindet.

Gegen Einbruch und Einbruchdiebstahl, sowie normalen Diebstahl sind Sie im Normalfall nur, wenn Ihr Stand sich in einer verschlossenen Halle befindet und/oder durch von Ihnen beauftragtes Personal bewacht wird. Nach Schluss eines Messetages greift der Versicherungsschutz also, während des Trubels eines Messetages nur, wenn Sie auch entsprechendes Personal bereitstellen. In Sachen Diebstähle sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Versicherung auch wertvolle Gegenstände von kleinem Formate, also Schmuckstücke, spezielle Linsen und Hardwareteile, mit absichert.

Auf der anderen Seite könne Sie Leistungen wie die eben genannten durch von Ihrer Versicherung eingeräumten „besonderen Bedingungen“ abdecken lassen. Dergleichen sollten Sie aber unbedingt im Vorfeld genau mit Ihrer Versicherung und Ihrem Versicherungsmakler absprechen.

Zeitgemäße Lösungen ganz nach Ihren Bedürfnissen

Sie haben natürlich auch immer die Möglichkeit eine Messe- und Ausstellungsversicherung, eine extra Inhaltsversicherung und Transportversicherung kurzfristig für einen bestimmten Zeitrahmen zu buchen. Sie sind somit nicht verpflichtet langfristig die Versicherungssumme zu zahlen, sondern eben nur für den von Ihnen gewünschten Zeitraum. Sollten Sie allerdings häufig über das Jahr auf Messen vertreten sein wollen, denken Sie aus Kostengründen allein über eine dauerhafte Versicherung nach.

Sollten Sie übrigens internationale Ausstellung ansteuern, sollten Sie dies in jedem Falle genau mit Ihrer Versicherung und Ihrem Versicherungsmakler absprechen. Nicht alle Länder werden ohne weiteres von jeder Versicherung erfasst. Gleiches gilt für eventuelle Einlagerungen beim Hin- und Abtransport. Wenn Sie beispielsweise gezwungen sind auf Grund von ungeklärten Zollfragen oder Umweltbedingungen Ihre Ausstellungsgüter oder Ihren Stand einzulagern, so kann der Transportzeitraum für die Versicherung normalerweise um bis zu 60 Tag verlängert werden, allerdings nur in Ländern, in denen dies auch vorgesehen ist.

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Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

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Deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden ab?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. In der Regel fallen auch Vermögensschäden unter den Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme kann für Vermögensschäden etwas niedriger angesetzt sein als für Personen- und Sachschäden. Zwar scheinen Sachschäden auf den ersten Blick eine enorme Größenordnung in der Betriebshaftpflicht auszumachen, doch bei näherem Hinsehen zeigt sich schnell, dass Personenschäden nicht selten in den sechs- bis siebenstelligen Bereich gehen können. Geht es um die Zahlung einer lebenslangen Rente mit Schmerzensgeld, führt die Regulierung eines Personenschadens ein Unternehmen ohne Betriebshaftpflichtversicherung schnell in den Ruin. Deshalb ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden meist in Höhe von mehreren Millionen Euro angesetzt.

Die Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens.

Personenschäden: Die wichtigste Leistung der Betriebshaftpflicht

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflicht handelt es sich bei einem Personenschaden um einen ersatzpflichtigen Schaden, welcher in der Verletzung oder in der Gesundheitsschädigung eines Menschen resultiert. Im schlimmsten Fall ist auch der Todesfall abgesichert.

Erstattet werden Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen. Auch behindertengerechte Umbauten einer Wohnung fallen unter einen Personenschaden. Im Todesfall erstattet der Versicherer die Bestattungskosten. Was sich zunächst nach einer einfachen Auflistung der wichtigsten Kosten anhört, kann bei näherem Hinsehen eine immense Größenordnung ausmachen. Schon die Kosten für eine Behandlung im Krankenhaus, für Operationen oder für eine langwierige Rehabilitation können teuer werden. Muss der Geschädigte über mehrere Wochen und Monate hinweg einen Krankenhausaufenthalt hinnehmen, sind mehrere Operationen erforderlich und braucht er im Anschluss daran noch eine Reha-Maßnahme über mehrere Monate, dürften allein die Kosten, die mit der direkten Heilung in einem engen Zusammenhang stehen, eine enorme Größenordnung ausmachen. Die Übernahme von Personenschäden wird damit zur wichtigsten Leistung der Betriebshaftpflicht. Noch schlimmer sieht es aus wenn der Geschädigte eine lebenslange Rentenzahlung bezieht.

Rentenzahlung: Der Rettungsanker für den Geschädigten.

Während im Todesfall die Bestattungskosten zu zahlen sind, dürfte der teuerste Personenschaden in einer lebenslangen Rentenzahlung an den Geschädigten bestehen. Kann dieser nach einem betrieblichen Unglück nicht mehr am Berufsleben teilnehmen oder ist er gar ein Pflegefall, dürfte eine lebenslange Rentenzahlung aus der Betriebshaftpflicht zu leisten sein. Sie sichert letztlich das finanzielle Überleben des Geschädigten ab.
Hinzu kommen könnte in einem solch gravierenden Fall auch die Leistung von Schmerzensgeld. Zwar sind US-amerikanische Verhältnisse in Deutschland bisher noch nicht erreicht, doch lebenslange Rentenzahlungen werden in Kombination mit einem Schmerzensgeld eine Größenordnung annehmen, die den Sachschäden aus einer Betriebshaftpflicht nicht nachstehen. Während diese Zahlungen für den Geschädigten zum finanziellen Rettungsanker werden, können sie ein Unternehmen in den Ruin treiben. Genau davor schützt die Betriebshaftpflichtversicherung.

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Mitversicherte Personen – Ansprüche untereinander – Wussten Sie schon?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schütz nicht nur das Unternehmen bzw. den Unternehmer selber, sondern auch immer seine Mitarbeiter. Die Angestellten sind eigentlich Teil des Versicherungsnehmers. Somit sind Schäden der Mitarbeiter untereinander als sogenannter Eigenschaden nicht mitversichert. Um den Frieden im Unternehmen zu wahren, werden solche Ansprüche aber üblicherweise ab einer gewissen Schadenshöhe wieder eingeschlossen. Haben mitversicherte Personen untereinander oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche aus versicherten Personen- oder Sachschäden, so erteilt die Versicherung für diese Risiken meistens Versicherungsschutz.

Nicht entschädigt werden Ansprüche aus Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen da diese über die Berufsgenossenschaften abgedeckt sind.

Auch Mietsachschäden sind meistens ausgeschlossen, doch sind es gerade diese welche in der Praxis häufig vorkommen und sehr teuer sind. Oftmals sind bei mittelständigen Unternehmen, insbesondere Handwerksunternehmen, die Büros, Lager und sonstige Geschäftsgebäude im Privatbesitz des Unternehmers. Dieser vermietet die Gebäude an sich selbst bzw. sein Unternehmen. Fährt jetzt ein unvorsichtiger Mitarbeiter beim Entladen eines LKW mit dem betriebseigenen Gabelstapler in die Hauswand oder gegen das Rolltor, so ist dies als Eigenschaden zu bewerten da der persönlich geschädigte Inhaber mitversicherte Person in der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens ist. Wenn eine solche Konstellation in ihrem Unternehmen vorliegt, so sollte unbedingt darauf geachtet werden, das auch Mietsachschäden durch die Klausel „Ansprüche mitversicherter Personen untereinander“ mitversichert werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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Wie kann ich meine Betriebshaftpflichtversicherung kündigen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Selbständige. Ganz egal, ob es sich hierbei um Freiberufler, Einzelunternehmer oder um eine Firma mit zahlreichen Angestellten handelt. Die Betriebshaftpflicht sollte stets ein Muss sein! Jede Person und jedes Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet zugefügten Schaden stets zu ersetzen. So kann ein Schadensfall ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung schnell zu einem finanziellen Ruin führen und somit das Aus für die Selbständigkeit bedeuten.

So zahlt eine solche Police nicht nur bei Personenschäden, sondern auch bei Sach-und Vermögensschäden. Jeder Anbieter arbeitet hier mit Regeldeckungssummen, welche in drei unterschiedliche Bereiche unterteilt sind. Die Untergrenzen können da lauten: 2 Millionen Euro für Personenschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden und 1 Millionen Euro für Sachschäden. Die meisten Selbständigen müssen hier wesentlich höhere Deckungssummen wählen, um sich so optimal absichern zu können.

Es lassen sich sogar Rabatte für Existenzgründer finden

Generell lässt sich sagen, dass die meisten Versicherungsgeber auch gerne Rabatte für Existenzgründer anbieten. Diese sind allerdings unterschiedlich hoch und so kann sich auch hier ein Vergleich vorab bezahlt machen. Einige Anbieter erlauben hier gerade bei Beginn der Selbständigkeit kleinere Beitragszahlungen oder aber sichern ihrem neuen Kunden einen Schadensfreiheitsrabatt zu. Je länger also kein Schaden entsteht, desto höher fällt der Rabatt aus. Zudem profitieren auch Innungsmitglieder von diversen Rabatten, diese sind oft höher als bei den Existenzgründern.

Viele Betriebshaftpflichtversicherungen werden mit einer kurzen Laufzeit angeboten. In der Regel sind hier Jahresverträge üblich, welche sich dann automatisch verlängern, sollte der Versicherer diese nicht vorab kündigen. Es gibt auch längere Laufzeiten, so dass Selbständige auch eine Police für die nächsten 5 Jahre abschließen können. Die Kündigungsfrist beträgt hier meist immer drei Monate, wie bei anderen Verträgen auch.

Selbständige sollten eine Betriebshaftpflicht niemals außen vor lassen

Gerade die Selbständigkeit ist stets mit einem gewissen Risiko verbunden und viele Existenzgründer versuchen ihre Ausgabenliste so klein, wie nur möglich zu halten. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte hier aber nicht unbedingt zu den Sparmaßnahmen gehören, denn im Ernstfall kann diese vor dem finanziellen Ruin schützen. Damit die regelmäßigen Beitragszahlungen nicht ganz so hoch ausfallen am Anfang, ist ein Vergleich der Anbieter anzuraten, wobei viele Versicherungsgesellschaften inzwischen auch lohnenswerte Rabatte für Existenzgründer und Innungsmitglieder anbieten. Auf diese Weise kann der monatliche Beitrag schnell geringer ausfallen, als vorab vermutet, zumal die Versicherungssumme natürlich auch hier immer eine Rolle spielt. Wer die Kosten erst einmal gering halten möchte, kann somit auch anfangs erst einmal auf die kleinste Police setzen und diese anschließend mit steigenden Gewinnen anpassen.

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Ist die Betriebshaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Pflichtversicherung oder nicht?

Der Name Betriebshaftpflichtversicherung ist für viele Kunden irreführend denn das Wort „Pflicht“ bedeutet in diesem Fall nicht, dass die Versicherung abgeschlossen werden muss.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt man immer freiwillig ab, sie ist also nicht vorgeschrieben. Vielmehr meint das Wort Pflicht in diesem Zusammenhang, dass man verpflichtet ist, für Schäden, die man anderen auch unbeabsichtigt zufügt, haften muss.
Mit der Berufshaftpflichtversicherung verhält es sich allerdings anders denn in vielen Fällen ist diese Voraussetzung zur Ausübung des Berufes. Das trifft zum Beispiel auf Architekten, Ärzte, Anwälte, Ingenieure und alle beratenden Berufe zu. Bei diesen Berufsgruppen ist ein besonders hohes Risiko von Schäden an Dritten festzustellen und bei diesen beratenden Tätigkeiten ist das Gefährdungspotenzial, vor allem für Vermögensschäden, besonders hoch.

Für manche Berufsgruppen Pflicht

So kann der Konstruktionsfehler eines Architekten weitreichende Folgen für den Bauherren haben und große Schäden verursachen. Falsche Marktanalysen eines Unternehmensberaters sind ein weiteres Beispiel für eine hohe Gefahr, einen Kunden zu schädigen. Durch den Behandlungsfehler eines Arztes zum Beispiel wenn dieser eine falsche Diagnose stellt, einen Fremdkörper nach der OP im Patienten hinterlässt oder ein medizinisch-technisches Gerät falsch bedient, ist schnell ein Personenschaden entstanden oder mit Schmerzensgeld schnell die finanzielle Belastungsgrenze eines Freiberuflers oder Unternehmens überschreiten kann.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung und Umweltschäden – Warum ist diese Absicherung wichtig?

Betriebshaftpflichtversicherung Umweltschaden

Eine Betriebshaftpflicht für Umweltschäden nennt sich auch Umweltschadenversicherung. Diese Versicherung ist eine Unternehmensversicherung gegen Schäden an der Umwelt. Im Jahr 2007 wurde das Umweltschadensgesetz ins Leben gerufen. Seit dem haften Verursacher in Deutschland nicht nur für Schäden an einer Person, sondern auch für Schäden an Fauna, Flora, Gewässer und Böden. Der Verursacher muss dann auch für die Sanierung gerade stehen. Die Betriebshaftpflicht bei Umweltschäden deckt somit die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus anderen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen.

Somit ist nicht nur von großer Wichtigkeit, wenn ein Inhaber einer Ölbohrinsel eine, solche Versicherung besitzt, denn schon ein Defekt in einer Kfz-Werkstatt kann schnell für einen Umweltschaden sorgen, der ohne eine Betriebshaftpflicht in diesem Bereich eine Firma in den Ruin treiben kann. Schon 1 Liter Öl ist in der Lage 1000 Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen, von den Sanierungskosten ganz zu schweigen.

Umweltrisiken über die Betriebshaftpflicht absichern

Ein Umweltschaden kann vieles sein. Im Allgemeinen spricht man aber davon, wenn sich schädliche Stoffe über Luft, Boden oder Wasser ausbreiten und anschließend für einen Sach-, Personen-oder Vermögensschaden führen. Geschädigt werden in solchen Fällen stets Dritte, ein Unternehmen oder eben eine Person. Über die Grunddeckung einer Betriebshaftpflicht findet sich dann meist eine Umwelt-Basis-Deckung. Wer zusätzlich umweltrelevante Anlagen besitzt, muss zudem eine weitere Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.

Die Vorteile bei einer solchen Versicherung liegen eigentlich ganz klar auf der Hand, denn sollte es wirklich einmal zu einer Schädigung der Umwelt kommen, übernimmt diese Versicherung die Kosten für die Sanierung oder auch für Personenschäden. Schnell kann es hier zu Kosten in Millionenhöhe kommen, die dann mit der richtigen Absicherung die Betriebshaftpflicht für Umweltschäden übernimmt.

Wie bei jeder anderen Versicherung auch kann sich auch hier ein Vergleich der zahlreichen Versicherungsgesellschaften schnell bezahlt machen. Natürlich finden sich auch hier von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. So ist es nicht unbedingt der monatliche Beitrag, der den Versicherungsnehmer interessieren sollte, sondern die befindlichen Schadensfälle, die im Ernstfall von der Versicherung übernommen werden. Zudem spielt es natürlich eine enorm wichtige Rolle, wie hoch die Versicherungssumme veranschlagt wurde. Gerade bei Umweltschäden sollte dieser Betrag schon in die Millionenhöhe gehen. Mit einer passenden Umweltschadenversicherung kann sich so manches Unternehmen in einem Schadensfall vor dem finanziellen Ruin retten. Schon kleine Mengen Öl, Gas oder andere Schadstoffe, die unbeabsichtigt ins Grundwasser, in den Boden oder in die Luft gelangen, können einen beträchtlichen Schaden verursachen.

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Bildquelle: Avantgarde / fotolia.com

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Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung – Echt oder unecht?

Versicherungsschäden werden in der Betriebshaftpflichtversicherung in drei Kategorien eingeteilt.

Es wird unterschieden zwischen Personen-,  Sach- und Vermögensschäden. Da den meisten Versicherungsnehmern nicht bewusst ist was ein echter Vermögensschaden eigentlich ist und bedeuten kann, wird dieser Punkt leider oft vernachlässigt. Ein echter Vermögensschaden liegt dann vor wenn durch den Verursacher einem Geschädigten ein finanzieller Nachteil entsteht ohne, das hierbei Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

Beispiel: Der Mitarbeiter eines Unternehmens parkt aus Versehen die Zufahrt eines Rechtsanwaltes und Notares ein und begibt sich auf Montage in das benachbarte Gebäude. Der geschädigte Notar kann einen Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen und Ihm entgeht hierdurch nachweislich ein Honorar in Höhe von € 10.000. Wenn der Notar die oben genannten Schadenersatzansprüche nachweisen kann, so wird dieser Vermögensschaden durch die Betriebshaftpflicht des Unternehmens beglichen. Doch auch hier gilt genauso wie bei allen anderen Schadenersatzforderungen, dass zunächst die Haftung des Kunden geprüft wird.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat zunächst die Aufgabe als passive Rechtschutzversicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche an den Versicherungsnehmer vorzunehmen. Im obigen Fall hätte der Anspruchsteller vielleicht ein Taxi nehmen können.

Vermögensschäden Betriebshaftpflichtversicherung

Vor allem im Bauhandwerk ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbedingungen auch Vermögensschäden aus geleisteter Arbeit abdecken.

Dies ist nämlich häufig nicht der Fall. Für alle beratenden Berufe wie IT-Unternehmen, Steuerberater, Immobilienverwalter, … ist, wenn nicht zur Berufszulassung ohnehin obligatorisch, eine echte Vermögensschadenhaftpflicht neben der Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen um ausreichenden Versicherungsschutz für das Unternehmen zu gewährleiten.

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 Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

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Private Haftpflicht in der Betriebshaftpflicht mitversichern – Lohnt sich das?

Privathaftpflicht in der Betriebshaftpflicht

In fast jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist heute eine Privathaftpflicht für den oder die Geschäftsführer mit eingeschlossen. Viele freuen sich über diese vermeintlich kostenlose Absicherung für die Familie. Doch Vorsicht, es gibt auch hier einiges zu beachten. Zunächst muss festgehalten werden, dass jegliche private Versicherung, welche in einer Firmenpolice eingeschlossen ist, zu einem steuerlichen Problem werden kann. Bei Steuerprüfungen wird hier gerne angesetzt.Daher sollten Sie immer mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten, wenn private Risiken über eine Versicherung des Unternehmens abgesichert werden sollen.

Doch abgesehen von diesem allgemeinen Thema der Vermischung von privaten und betrieblichen Interessen, ist insbesondere bei der Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten.  Häufig werde von den Versicherungsgesellschaften für den privaten Teil, nur absolute Basisleistungen in die Firmenpolicen  versichert. Hier fehlt schnell einmal die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen oder deliktunfähigen Kindern unter 7 Jahren. Daher ist immer anzuraten sich die Leistungen des privaten Anteils auch genau anzusehen wenn dieser wirklich zur Absicherung der eigenen Familie dienen soll.

Und es gibt noch weitere Argumente gegen eine Nutzung der Privathaftpflicht über die Firma.

Bekanntlich werden Versicherungsverträge durch die Versicherer anhand der sogenannten Schadenquote beurteilt. Hierbei spielt nicht nur das Verhältnis von Beitragszahlungen zu Schadenzahlungen eine Rolle, sondern auch die Schadenhäufigkeit. Die Betriebshaftpflicht soll die Interessen des Unternehmens schützen und Forderungen abwehren oder begleichen.

Hierbei geht es meistens um ganz andere Summen als in der privaten Haftpflicht, wo auch gerne mal eine runtergefallenen Brille für 200€ als Schaden gemeldet wird. Will der Unternehmer wirklich den notwendigen Versicherungsschutz riskieren weil aufgrund eines vom Sohn zerkratzten Autos die Schadenquote aus dem Ruder läuft? Und außerdem ist festzuhalten, dass über die Firmenpolice regulierte Schäden auch in irgendwelchen Protokollen der Firma bzw. des betrieblichen Versicherers vorkommen. Unabhängig von der Schadenquote, erleben wir in der Beratungspraxis häufig dass Geschäftsführer nicht unbedingt wollen, dass ihre Mitarbeiter irgendetwas über Ihre privaten Haftungsthemen erfahren. Dies gilt insbesondere wenn das Unternehmen so groß ist, das der Unternehmer die Versicherungsangelegenheiten nicht mehr allein bearbeitet sonder an seine Buchhaltung oder den Einkauf abgibt.

Privathaftpflicht in der Betriebshaftpflichtversicherung

Zusammenfassend gilt unsere generelle Empfehlung: Lieber 80€ für eine private Haftpflichtversicherung mit guten Leistungen ausgeben und dadurch private und betriebliche Haftung sauber trennen, außerdem ist die Privathaftpflicht auch immer von der Steuer absetzbar.

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Bildquellen: Thorben Wengert  / pixelio.de und Petra Bork  / pixelio.de

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