Kündigung Betriebshaftpflicht – Was sollten Sie beachten?

Kündigung Betriebshaftpflicht

Was kann man tun, wenn man mit den Leistungen oder der Beitragshöhe bei einer bestehenden Betriebshaftpflicht unzufrieden ist? Eine Möglichkeit ist die Kündigung des bestehenden Vertrages, dabei sind natürlich einige Dinge zu beachten. Es gibt generell drei Möglichkeiten einen Versicherungsvertrag zu kündigen.

Ordentliche Kündigung

Eine der drei Möglichkeiten zu kündigen ist durch eine ordentliche Kündigung der Betriebshaftpflicht. Diese erfolgt zum Ende des Vertrages. Übliche Laufzeiten für einen Versicherungsvertrag liegen bei einem oder drei Jahren. Die Kündigung muss wenigstens drei Monate vor Ablauf der Versicherung beim Versicherer eingehen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr

Außerordentliche Kündigung

Die zweite Variante zu kündigen ist durch eine außerordentliche Kündigung. Diese Möglichkeit eröffnet sich nach jedem eingetretenen Schaden für beide Vertragsparteien. Die Frist zur Kündigung der Betriebshaftpflicht ist in diesem Fall ein Monat nach Abschluss der Schadensregulierung. Wenn die Versicherung dem Versicherungsnehmer nach einem eingetretenen Schaden kündigt, macht sie ihm in der Regel ein Angebot zur Weiterführung des Vertrages zu schlechteren Konditionen.

Sonderkündigungsrecht

Die dritte und letzte Möglichkeit zu kündigen ist durch das Sonderkündigungsrecht. Dieses kann angewendet werden, wenn der Beitrag erhöht wurde, gleichzeitig aber nicht die Leistungen der Police verbessert wurden. Hier endet die Frist zur
Kündigung wieder einen Monat nach Beitragserhöhung.
Ebenso hat man bei einer Betriebsaufgabe das Recht den Vertrag zu kündigen, da das Risiko eines Schadens wegfällt.
Sollte ein Schaden eintreten, der nach Abschluss der Arbeit erst sichtbar wird und nachdem die Versicherung gekündigt wurde, gilt die Nachhaftung, wenn sie mitversichert war. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen tritt dann noch für eure Schäden ein.

Form der Kündigung

Das neue Versicherungsvertragsgesetz fordert zwar nicht mehr die Schriftform bei einer Kündigung ein, dennoch bestehen fast alle Versicherungsunternehmen auf die eigenhändige Unterschrift unter einer Kündigung.

Die sicherste Variante einen Vertrag zu kündigen ist sicherlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Auch wenn ein Fax mal nicht ankommen sollte und man dann im Nachhinein den Faxbericht nachreichen kann, wird meistens die Kündigung akzeptiert.
Laut einem erlassenen Gerichtsurteil wurde eine Versicherung, die den Abschluss einer Police online anbietet, dazu verpflichtet auch die online erfolgte Kündigung der Betriebshaftpflicht zu akzeptieren. Trotzdem ist diese Form bislang nicht zu empfehlen.

Kündigung – und dann?

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